Senkung von Fehlzeiten und Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren durch sicherheitsgerechtes Verhalten.
Als Unternehmer und Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen zu erstellen. Diese müssen Informationen über auftretende Gefahren sowie angemessene Schutzmaßnahmen enthalten. Anhand dieser Betriebsanweisungen sind Ihre Mitarbeiter vor Aufnahme der Beschäftigung und mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
RIGESA arbeitssicherheit bietet Ihnen Unterstützung bei der Erstellung folgender Betriebsanweisungen: