Ihre Stabsstelle zur Unterstützung bei Aufgaben des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
Arbeitgeberpflicht:
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit [FaSi]. Diese speziell ausgebildeten Personen unterstützen Sie bei der Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss Ihre Aufgabenwahrnehmung selbstständig organisieren und ist für ihre fachlich richtige Beratung verantwortlich. Die FASI ist in Ihrer Arbeit grundsätzlich Weisungsfrei und hat keine Weisungsbefugnis, ausser bei „Gefahr im Verzug“.
RIGESA Arbeitssicherheit unterstützt Ihr Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und berät Sie kompetent und individuell bei Maßnahmen zum präventiven Gesundheitsschutz und der Vermeidung von Unfällen.