Sicheres und kompetentes Handeln zur Vermeidung von Personen und Sachschäden im Brandfall, ist das Ziel der bei Ihnen Inhouse durchgeführten Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Die Ausbildung beinhaltet die Befähigung nach DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182).
Arbeitgeber sind verpflichtet, einen relevanten Anteil an Mitarbeitern als Brandschutzhelfer bereitzustellen. Bei der erforderlichen Anzahl von Brandschutzhelfern verhält es sich ähnlich wie bei den erforderlichen Ersthelfern. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer findet in unterhaltsam, gestalteten Inhouse Seminaren statt. Nach umfassender theoretischer Unterweisung wird der praktische Umgang mit Feuerlöschern am Firetrainer geübt.
Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzhelfer:
Teilnehmen können alle Mitarbeiter, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen. Eine besondere Relevanz besteht vor allem bei verantwortlichen Mitarbeitern im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeitern mit Brandschutzaufgaben sowie Hausmeistern und haustechnischem Personal.